Geschichte – 4. September 1939

Unter Verletzung der holländischen Neutralität, erfolgt ein englischer Luftangriff auf Wilhelmshaven, Cuxhaven und Brunsbüttel.

(Bild: Beispielhaftes Flakfeuer aus 1940 über Wilhelmshaven)

Bis zum >Fall Gelb<, d.h. dem Deutschen Westfeldzug 1940, verletzten die Briten und Franzosen MEHRMALS die Neutralität Hollands. Aber auch die Belgiens und Luxemburgs. Deutschland tat dies NICHT!

‼️Jetzt wird es wichtig‼️
Das Internationale Kriegsrecht untersagt Verletzungen von Neutralen Gebieten, da diese dadurch ihre Neutralität verlören und in die Kampfhandlungen mit einbezogen würden. England und Frankreich wussten selbstverständlich darum. Auch Benelux und natürlich ebenso Deutschland.

Weiter noch war Benelux mit Festungsanlagen in Schußrichtung Ost durchzogen, welche als Erweiterung der französischen Maginot-Linie betrachtet werden müssen. Bspw. die Festung Lüttich in Belgien. Auch öffneten vor dem 10. Mai 1940 die Beneluxstaaten billig die Schlagbäume für englische und französische Truppen, welche beabsichtigten an den Rhein und ins Ruhrgebiet vorzustoßen.

Daher ist die Nachkriegsbehauptung von der „Neutralität” Benelux, ohnehin nur reinste Makulatur. Auch und besonders die Behauptung Deutschland hätte das „Neutrale” Benelux „überfallen”, ist daher nichts weiter als eine GLATTE LÜGE. Durch englische sowie französische Agitation UND aber auch durch das Verhalten von Holland, Belgien und Luxemburg selbst, wurde die Neutralität u.a. EIGENS aufgegeben.

Weßhalb sollte man sich also selbst eine strategische u. taktische militärische Beschränkung auferlegen, die entweder nur den Waffengang in die Länge gezogen oder gar zum Einmarsch feindlicher Kräfte ins Deutsche Kernland geführt hätte?!

⚡️Daher bleibt abschließend Festzuhalten: Wie bereits der Fall Weiß -der Polenfeldzug vom 01. September 1939, war Fall Gelb, der Westfeldzug vom 10. Mai 1940 KEIN Überfall, sondern eine Vorwärtsverteidigung!

 

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