Schweizer greifen bei Ukraine-“Flüchtlingen” durch: Auto verkaufen oder keine Sozialhilfe*

es gibt noch Denker mit Verantwortung im deutschen Sprachgebiet….

Der schweizerischen Kanton Aargau verschärft die Regeln: Ukrainer müssen ihr Autos verkaufen, wenn sie Sozialhilfe beziehen wollen.

Der Aargauer Regierungsrat revidiert die Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine. Dies betrifft die Sozialhilfe, wo bei “Geflüchteten” mit dem Status S nun auch ihr Auto als Vermögen angerechnet wird.

Das ändert sich ab dem 10. März mit einer erneuten Anpassung der Verordnung. Ab dann müssen auch Motorfahrzeuge von schutzbedürftigen Personen zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz bei der Bedarfsprüfung angerechnet werden. Das bedeutet, dass die “Geflüchteten” ihr Auto verkaufen müssten, um Sozialhilfe zu bekommen. Mit dem Geld müssten sie dann ihren Lebensunterhalt bestreiten, bevor sie Sozialhilfe beziehen können.

Neue Sozialhilfe-Regelung für Flüchtlinge aus der Ukraine (aargauerzeitung.ch)


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