Gastbeitrag: Sie nennen es ja „Quasi-Verfassung“

das Grundgesetz und das was bisher geschah…ein Kommentar von Karl P. Schlor

Sie nennen es ja „Quasi-Verfassung“, dieses nach Satz1 des Artikels 146 unveränderlich Grundgesetz zu nennende der Treuhand-Wirtschaftsverwaltung auf dem Teil des fortwährend
bestehenden Staates Deutsches Reich, auf dessen Teilgebiet ja bekanntlich kein zweiter oder
neuer Staat errichtet werden kann. Das „DR“ ist zwar derzeit unorganisiert, wird durch früher
des Alliierten Kontrollrates und später durch die drei Westmächte regiert, jedoch besteht es
unbestritten als Völkerrechtssubjekt fort.

Das GG darf nur mit Zweidrittel-Mehrheit im Dt. Bundestag geändert werden, jedoch wurde es
durch den amerik. Außenminister James H. Baker am 17.7.1990 in Paris lt. Protokoll der
letzten 2plus4-Sitzung durch Streichen des Artikel 23 (Gebietsbeschreibung der BRD) bereits
aufgelöst, die Vasallen änderten dann das GG noch einmal und überschrieben den neuen
Artikel des aufgehobenen 23 ,ist den Großbuchstaben „WEGE NACH EUROPA“ obwohl bisher
für keinen Artikel eine Überschrift bestand.

Nach etwa einem Dreivierteljahr strichen sie diese Überschrift wieder und beschrieben im neuen Text nicht die neuen Grenzen der ehem. vier Besatzungszonen einschl. der “DDR” bzw. Sowjetzone, sondern beschrieben keine Grenzen mehr.

Vielmehr wieder wie die Überschrift, „dass der Bundestag bestrebt sei, die “BRD” in der EU aufgehen zu lassen.“

Die Grenzbeschreibung wurde in die neue Präambel hineingeschrieben, die anstelle
von bisher 5 Punkten nun 7 enthielt, alles gelogen, so z.B. der erste Punkt, „das deutsche Volk
hätte in einer Abstimmung dem Grundgesetz zugestimmt“, was natürlich nicht den Tatsachen
entspricht.

Aber die Präambel ist ja nur ein Vorspruch und gehört n i c h t zum Gesetzestext
der 146 Artikel des Grundgesetzes, dieser angeblichen „Quasi-Verfassung“, die ja so auch nicht
einmal in der Präambel bezeichnet wird.

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