Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Impfpflicht
(sog. Duldungspflicht) bei der Bundeswehr bestätigt und zeigt, dass von der Justiz in diesem Bereich wenig Hilfe zu erwarten sein wird. (Az. BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).

Aus Protest gegen dieses Urteil zerbrachen die klagenden Soldaten noch im Gerichtssaal ihre Erkennungsmarken und quittierten den Dienst bei der Bundeswehr.
Das ist eine Geste, die Respekt verdient und eine klare Botschaft sendet!
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