Um möglichen Protesten der Bürger im Vorfeld der Wahl in Nordrhein-Westfalen aus dem Weg zu gehen, steht die Abschaffung des Mindestabstands aber erst für die Zeit nach der Wahl auf dem Plan der Regierung. Als Stichtag gelten der 18. oder der 25. Mai. Laut „Bild“ soll vor allem die FDP auf diesen Zeitplan gesetzt haben.
“Um mehr Windräder in Deutschland aufstellen zu können, soll laut eines Plans der Bundesregierung der Mindestabstand von Windrädern zu Häusern künftig entfallen. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches.
Wörtlich heißt es darin: „Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.“”
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So wollen wir nur noch warten, bis eine Anweisung zur Execution widerborstiger Bürger auf allen
öffentlichen Plätzen dieser Zionist Finanzrepublik kommt. also warten wir!? N a m a s t e `
Vayn D I O S
Die Volks (Wähler) verdummung hat Methode in Dummland. Dazu gehören aber zwei; diejenigen, die
verdummen und diejenigen, die sich verdummen lassen!!!